Martin Debes zum Demokratieprinzip in Krisenzeiten.

Die Basis der Demokratie ist die Gewaltenteilung. Sie balanciert die Macht zwischen Parlament, Regierung und Gerichten aus. Diese Basis darf nicht beschädigt werden, seien die Motive noch so wohlmeinend. Kein Ausnahmezustand sollte jemals die Verfassung aushebeln dürfen.

Ja, es stimmt: Eine Krise, eine Katastrophe gar ist die Stunde der Regierung. Sie kann am schnellsten handeln, sie hat die Behörden, die Verwaltung unter sich.

Und so hat auch die Thüringer Regierung, in Abstimmung mit Bundes- und Landesregierungen, mittels vieler Erlasse und Verordnungen zentrale Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt. Die gewählten Abgeordneten wurden bislang nicht gefragt, die Gerichte schon gar nicht. Es musste ja alles sehr schnell gehen.

Außerdem: Dies alles lassen Grundgesetz und Landesverfassung im Notfall ausdrücklich zu. Es gibt wenig Anlass, schon mal vorsorglich an Verschwörungstheorien zu basteln oder von einer Corona-Diktatur zu faseln.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Die Kontrolle der Regierung ist auch in Krisenzeiten zu garantieren, durch die Öffentlichkeit, durch die Presse – vor allem aber durch die Repräsentanten des Volkes.

Das Parlament ist das höchste Verfassungsorgan. Es ist Gesetzgeber und bestimmt über alle Ausgaben. Der Ministerpräsident hingegen wurde über seine Wahl im Landtag nur mittelbar vom Volk bestimmt, sein Landeskabinett ist bloß ernannt. Dasselbe gilt für alle Staatssekretäre und Beamten, die jetzt die Dekrete erlassen, oder die Finanzministerin, die jetzt entscheidet, welche Ausgaben „unabweisbar“ sind und welche nicht.

Also muss das Parlament unbedingt rasch tagen – wenn auch in kleinerem Format und unter Nutzung aller technischen Möglichkeiten. Dasselbe gilt für die Kommunalparlamente.

Formal mögen die Räte und Kreistagsmitglieder Teil der Selbstverwaltung, der Exekutive sein. Doch vor allem sind sie eines: Die in freien Wahlen bestimmten Vertreter von uns allen.