Hanno Müller über den Sinn von OP-Mindestmengen.

Welches Krankenhaus operiert besser? Eines, dass einen Eingriff nur wenige Male macht und dafür möglicherweise auf temporäre Strukturen zurückgreifen muss? Oder eines, in dem die Ärzte durch hohe Fallzahlen und eingespielte Teams viel Erfahrung mitbringen und so auch auf Komplikationen gut vorbereitet sind? Die Gegenüberstellung mag zugespitzt sein. Letztlich soll mit der Mindestmengenregelung Gelegenheitschirurgie aus mitunter rein wirtschaftlichen Erwägungen zulasten der Patienten verhindert werden.

Hanno Müller. Foto: Marco Kneise
Hanno Müller. Foto: Marco Kneise © zgt

Es geht wohlgemerkt um planbare Eingriffe. Also nicht um Notfälle, in denen die Zeit drängt. Planbar bedeutet, es kann überlegt werden, in welchem Krankenhaus operiert werden soll. Ansichten über eine gute Behandlung können von Patient zu Patient zwar unterschiedlich sein. Am Ende sollte die ausgewiesene Behandlungsqualität einer Klinik mit den Ausschlag geben. Dass mit der Erfahrung der Operateure das Risiko für die Patienten sinkt, gilt als ausgemacht.

Die Mehrheit der Thüringer Kliniken hält die Mindestmengen ein. Nicht wenige tun sich jedoch schwer damit. Kritiker monieren, dass die Vorgaben eingreifen in das Grund­recht der frei­en Be­rufs­aus­übung. Als Gegenargument wird auch vorgebracht, numerische Vollzähligkeit sage noch nichts t über Qualität und Ergebnis der Operationen. Andererseits sollte die Patientensicherheit für jeden Arzt unbedingt vorgehen.

Bei der Durchsetzung fehlt es bisher an Konsequenz. So bleibt die Regelung ein Papiertiger. Längst gibt es Forderungen nach Untergrenzen ohne Ausnahmen. Kliniken und Ärzte, die aus Verantwortung auf gelegentliche Operationen verzichten, Kassen, die genauer hinsehen und Patienten, die bewusste Entscheidungen treffen, können viel bewirken.

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