Martin Debes über teure Wahlkampfversprechen.

Wahlkämpfe sind Überbietungswettbewerbe. Dass jetzt durch Rot-Rot-Grün die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, ist vor allem der Abstimmung über den Landtag am 27. Oktober geschuldet.

Schließlich hatte ja die Koalition zuvor eine Gesetzesänderung beschlossen, die das Abgabesystem vorsichtig reformierte. Als dann aber Bayern – übrigens kurz vor der dortigen Wahl – die Beiträge abschaffte und sich die thüringische Gesetzesnovelle als klageanfällig herausstellte, schwenkten Linke, SPD und Grüne spontan um.

Als Folge muss nun das Land den Kommunen Jahr für Jahr um die 20 Millionen Euro oder mehr als Ausgleich zahlen. Dieser Betrag addiert sich zu den 60 Millionen Euro pro Jahr für die beiden gebührenfreien Kindergartenjahre und den ganzen anderen zusätzlichen Ausgaben. Nebenher gibt es noch einen zusätzlichen Feiertag, dessen Premiere, rein zufällig natürlich, mitten in den Wahlkampf fällt.Um nicht missverstanden zu werden: Das alles lässt sich begründen, das alles kann man machen. Doch nicht nur die oppositionelle CDU verwies stets zu Recht darauf, dass diese Großzügigkeit von Steuergeld oder Unternehmensrenditen bezahlt wird – und dass die Konjunktur, die Rot-Rot-Grün fast fünf Jahre lang verwöhnte, demnächst enden dürfte.

Umso dreister wirkt es jetzt, dass dieselbe CDU mal eben Hunderte Millionen Euro dafür bereitstellen will, um alle jemals gezahlten Straßenausbaubeiträge zurückzuerstatten. Die Parteispitze weiß selber, dass dies praktisch, rechtlich und finanziell kaum geht. Und selbst wenn doch: Es ist keine künftige Koalition denkbar, die einen derart fahrlässigen Beschluss fassen würde.

Dreist ist die Forderung zudem, weil die Union bekanntlich dieses Land für 24 Jahre regierte: 24 Jahre, in denen die Ausbaubeiträge eingeführt und eingezogen wurden.

Aber das ist der Partei egal. Weil sie im Wahlkampf zwischen Rot-Rot-Grün und der AfD zerrieben zu werden droht, setzt sie jetzt auf Wählerirreführung mit Phantomgeschenken.

So geht Populismus.

Kommunen und Thüringer Rechnungshof gegen Rückzahlung von Beiträgen