Martin Debes zu den Entschädigungsforderungen an Land.

Die Krise, die nach dem Coronavirus benannt ist, ist wie alle anderen Krisen: Sie ist ungerecht.

Sie trifft insbesondere die Alten, die Schwachen und die Kranken. Sie trifft vor allem die Beschäftigen, die weniger gut abgesichert sind, Veranstalter, Künstler, Schausteller. Und sie trifft bestimmte Branchen, Einzelhandel, Tourismus, Gastronomie.

Dass für zwei Monate so gut wie alles geschlossen war, hat viele Unternehmen und Selbstständige an die Schwelle der Insolvenz geführt – oder darüber hinaus. Deshalb war es gut, dass Sofortzuschüsse gezahlt und unbürokratische Darlehen gewährt wurden. Auch die Kurzarbeit rettete viele Betriebe über diese schwere Zeit.

Doch in vielen Fällen können die Hilfen die Verluste kaum ausgleichen, zumal Kunden und Besucher nicht einfach so wieder zurückkommen. Oft bleiben Tische und Läden leer, weil die Menschen vorsichtiger geworden sind, mit ihrer Gesundheit und mit ihrem Geld.

Allein schon deshalb lassen sich die Entschädigungsansprüche, die viele Unternehmen an das Land stellen, im Grundsatz verstehen. Schließlich waren es ja Regierungen und Behörden, welche die Schließungen administrierten – zum Schutz aller, aber eben auch zum Schaden vieler.

Rechtlich ist die Situation komplizierter. Das Infektionsschutzgesetz sieht Entschädigungen vor, aber nur für Ausfälle, wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne anordnete – oder wenn die Kinder daheim betreuten werden mussten.

Viele Antragsteller bemühen deshalb daher die Polizei- und Ordnungsbehördengesetze. Sie sehen einen Ausgleich für jene vor, die ohne Schuld von staatlichen Zwangsmaßnahmen betroffen waren.

Schon jetzt ist absehbar, dass Regierungen und Behörden die meisten Forderungen abwehren und am Ende die Gerichte zu bemühen sind. So oder so dürften Menschen entscheiden, die selbst kaum von den Folgen der Krise betroffen sind. Auch dies lässt sich für ungerecht halten.