Elmar Otto über Datenschutzbedenken bei Selbsttests.

Ob die Schulleiter die Schreiben von Bildungsminister Helmut Holter und Landesdatenschützer Lutz Hasse, die im Laufe der Corona-Krise verschickt wurden, noch ernst nehmen?

Zugegeben. Wir wissen es nicht.

Möglicherweise, ja. Weil sie einen amtlichen Briefkopf haben.

Aber sollten die Pädagogen dazu übergehen, die Schriftstücke eher abzuheften, als sie gründlich zu lesen, dürften sie auf zunehmendes Verständnis stoßen.

Ministerielle Dekrete kommen gerne mal kurz vor Toresschluss am Freitagnachmittag und werfen die Planungen der Schulen für die kommende Woche komplett über den Haufen. Die Informationen des Datenschutzbeauftragten mögen für Juristen eindeutig sein, gehen aber nicht selten an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Dass der linke Minister und der sozialdemokratische Beamte nur das Nötigste miteinander absprechen, macht die Lage noch chaotischer. Wie das aktuelle Beispiel zeigt: Zunächst schreibt der Minister vor, dass die Selbsttests von Schülern „in der ersten Unterrichtsstunde im Klassenraum“ stattfinden sollen. Wer auch nur ein bisschen vernunftbegabt ist, weiß, dass es dabei eigentlich unmöglich ist, das Testergebnis für sich zu behalten. Und selbst, wenn das gelingen sollte: Spätestens, wenn sich ein positiv getesteter Schüler mit dem unverfänglichen Codewort – na sagen wir – „Kopierpapier“ bei der Schulsekretärin meldet, um getrennt von den Klassenkameraden auf seine Eltern zu warten, weiß die ganze Schule Bescheid.

Ein paar Tage später gibt der Datenschützer den Schulleitern wichtige Hinweise zum Schutz von Kinderdaten und stiftet damit im Namen des Rechtsstaats vor allem eines: Verunsicherung.

Diese Form des Pandemiemanagements ist – genau – grottenschlecht.