Weimar. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat das Alkoholverbot für das Rechtsrock-Konzert in Themar bestätigt. Gekippt wurde hingegen das Verbot von Liedern mit rassistischem Inhalt.

Das Alkoholverbot für das Rechtsrock-Konzert an diesem Freitag und Samstag im südthüringischen Themar bliebt bestehen. Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar hält das strikte Alkoholverbot am 6. Juli und die Beschränkung auf Leichtbier am 5. Juli ebenso wie das Verwaltungsgericht Meiningen für gerechtfertigt. Darüber informierte eine Gerichtssprecherin am Donnerstagabend.

Der Senat habe erhebliche Zweifel, ob die Absicht, den Alkoholkonsum während der Veranstaltung zu ermöglichen, überhaupt von der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit umfasst werde. Auf jeden Fall „rechtfertige aber die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde die ausgesprochenen Alkoholkonsumbeschränkungen“, so das Gericht.

Auch mit ihrer Beschwerde gegen Auflagen für den Zugang zum Veranstaltungsgelände scheiterten die Veranstalter des Rechtsrock-Konzerts. Zum Unterbinden des Zusammentreffens zwischen Besuchern des Konzerts und Gegendemonstranten seien diese aus Sicht des 3. Senats gerechtfertigt.

Liedtexte mit rassistischem Inhalt erlaubt

Die Neonazis müssen sich zudem an die Auflagen zum Schaffen von Sicherheitskorridoren auf dem Areal des Rechtsrock-Konzerts halten. Diese seien unter anderem für Rettungseinsätze notwendig.

Erfolgreich war dagegen die Beschwerde des Veranstalters gegen das strickte Parkverbot auf dem Gelände des Rechtsrockkonzerts am Ortsrand von Themar. Auch das Verbot, Lieder oder Liedtexte mit rassistischem Inhalt vorzutragen, kippten die Richter des 3. Senats. Zur Begründung heißt es, dass dieses „zu pauschal“ sei. Ausdrücklich weist das Oberverwaltungsgericht aber darauf hin, dass „die Strafbarkeitsschwelle keinesfalls überschritten werden“ dürfe.

„Der Beschluss des 3. Senats ist unanfechtbar. Der Rechtsstreit ist damit abgeschlossen“, erklärt zudem die Gerichtssprecherin.

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