Berlin. Der Bundesrat hat für die Zulassung von E-Scootern gestimmt – allerdings mit Änderungen, die die Regierung umsetzen muss.

Zum ersten Mal tauchten sie quasi über Nacht in San Francisco auf, nun soll es E-Scooter bald auch in Deutschland geben: Der Bundesrat hat für die Zulassung der Fahrzeuge gestimmt. Allerdings muss die Bundesregierung die Verordnung des Verkehrsministeriums noch ändern.

Unter anderem sollen langsamere E-Tretroller wohl doch nicht auf Gehwegen fahren, um Fußgänger nicht zu gefährden. Scheuer hat bereits Einverständnis in diesem Punkt signalisiert und strebt einen baldigen Start der neuen Gefährte noch im Sommer an.

E-Scooter: Länder wünschen noch Änderungen

Den größten Streitpunkt hat Scheuer schon abgeräumt und will das Nutzen von Gehwegen streichen. Die von ihm vorgelegten Pläne sehen bisher vor, dass E-Roller, die langsamer als 12 Kilometer pro Stunde (km/h) sind, im Schritttempo auf Bürgersteigen fahren sollen.

Nunmehr zeichnet sich ab, dass sämtliche E-Roller auf Radwege sollen, wie es ursprünglich nur für schnellere Gefährte ab 12 km/h vorgesehen war. Die Bundesrats-Ausschüsse halten eine Unterteilung in zwei derartige Kategorien auch generell für unpraktikabel.

E-Scooter auf deutschen Straßen kurz vor Zulassung - Das muss man wissen

Wie alt muss man sein, um E-Scooter zu fahren?

Ein zweiter größerer Aspekt, über den im Bundesrat abgestimmt wurde, ist die Altersfreigabe. Scheuer will langsamere E-Roller bis 12 km/h ab 12 Jahren zulassen, schnellere ab 14 Jahren. Der Bundesrat entschied, dass E-Roller generell erst ab 14 Jahren erlaubt werden sollten.

Die Bundesregierung müsste die Verordnung mit allen Änderungen des Bundesrats umsetzen – andernfalls könnte sie die Verordnung vorerst wieder zurückziehen.

Abgewrackte Leih-Scooter müllen Innenstädte zu

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) warnte vor Nachteilen für Fahrradfahrer bei einer Zulassung von E-Rollern: „Wir laufen Gefahr, dass auch auf Radwegen der motorisierte den nichtmotorisierten Verkehr verdrängt“, sagte BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Bezahlinhalt).

In europäischen Städten würden Leih-Roller nach drei Monaten ausgetauscht und verschrottet. „Hier besteht nicht nur die Gefahr, dass Innenstädte mit abgewrackten E-Scootern zumüllen. Es würden auch problematische Rohstoffe wie Lithium und Aluminium verschwendet“, sagte Hilgenberg.

E-Scooter: Orthopäde warnt vor Verletzungsrisiko

Der Leiter der Sektion Prävention der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGU), Christopher Spering, warnte in der Zeitung vor einem deutlich erhöhten Verletzungsrisiko.

„Im Stadtverkehr sind E-Scooter hochgefährlich – auch weil sich andere Verkehrsteilnehmer nur extrem schwer darauf einstellen können.“ Trittbretter der Roller seien tief, so dass sich bei Stürzen der Fuß schnell darunter verfangen könne.

Keine Helmpflicht für E-Scooter

Zugelassen werden sollen E-Tretroller, die höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Eine Helmpflicht soll es nicht geben, auch einen Moped-Führerschein brauchen Fahrer nicht. Anders als Fahrräder sollen die neuen E-Scooter außerdem versicherungspflichtig sein.

Der jetzigen Entscheidung war eine lange Debatte vorausgegangen. Ein Verkehrsexperte nannte den E-Scooter-Streit „typisch deutsch“. Unser Kommentator fand, man sollte die Sorgen ernst nehmen, aber dennoch Bahn frei für die E-Scooter machen.

Kommentar: Mehr Geld für Rollerwege