Speyer/Erfurt. Einst war Bernhard Vogel Regierungschef von Thüringen. Der CDU-Politiker schließt eine Kanzlerschaft von Friedrich Merz nicht aus, hält sie aber auch nicht für gesetzt.

Der frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Thüringen, Bernhard Vogel, sieht CDU-Chef Friedrich Merz nicht zwingend als Kanzlerkandidat der Union. «Sollte sich die Frage in Kürze stellen, will ich das nicht ausschließen. Sollte sich die Frage erst bei der nächsten Bundestagswahl stellen, würde ich denken, dass es einen anderen Kanzlerkandidaten gibt», sagte der CDU-Politiker in einem Gespräch mit der «Zeit»-Beilage «Christ & Welt» (Donnerstag).

Der 91 Jahre alte Vogel nannte etwa die Regierungschefs von Nordrhein-Westfalen (Hendrik Wüst), Schleswig-Holstein (Daniel Günther) und Hessen (Boris Rhein) als mögliche geeignete Kandidaten. «Ich finde die Ministerpräsidenten auch geeigneter, weil sie Regierungserfahrung haben. Und weil sie Wahlen gewonnen haben, das hat Friedrich Merz noch nicht», sagte Vogel der Zeitung.

Christdemokraten seit fast zehn Jahren nur in der Opposition

Bernhard Vogel war von 1976 bis 1988 Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und von 1992 bis 2003 Ministerpräsident von Thüringen. In Thüringen regierte Vogel einst teilweise mit absoluter Mehrheit für die CDU. Inzwischen sind die Christdemokraten im Freistaat schon seit fast zehn Jahren in der Opposition.

Vogel unterstützt das Agieren des Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt. Der «Zeit» sagte er: «Ja, jede Zusammenarbeit mit der AfD muss selbstverständlich ausgeschlossen werden. Brandmauer heißt: nicht mit der AfD koalieren. Nicht mit der AfD kooperieren. Aber die Brandmauer bedeutet nicht, dass man aus Furcht vor der AfD auf eine Initiative verzichtet, die man für richtig hält.» Im Thüringer Landtag wurden bereits mehrmals Gesetze und Anträge der CDU mit den Stimmen der AfD verabschiedet - gegen den Willen der regierungstragenden Koalition von Linke, SPD und Grünen. In Thüringen führt Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) eine Minderheitsregierung an, die im Parlament keine eigene Mehrheit hat.

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