Erfurt. Rot-Rot-Grün legt in der Debatte um Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Landtag einen Entwurf vor.

Die Debatte um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dauert schon weit über eine Stunde, als Georg Maier (SPD) gestern Vormittag ans Rednerpult des Landtags tritt. Es sei wahrlich kein leichtes und auch nicht das spannendste Thema, sagt der Innenminister und spricht damit insbesondere die Schülerinnen und Schüler an, die er auf den Besucherrängen sieht. „Aber ich kann euch sagen, auch wenn es ein bisschen trocken daher kommt: Es ist ein sehr wichtiges Thema.“

Zumindest darüber dürfte auch im Hohen Haus Einigkeit bestehen. Ansonsten gehen die Ansichten über den richtigen Weg zum Aus der Straßenbeiträge auseinander. Dabei steht die Abschaffung nicht nur in Thüringen auf der Tagesordnung, auch in vielen anderen Landesparlamenten wird oder wurde darüber gesprochen. In Bayern, in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg. In Baden-Württemberg dagegen nicht. „Die Glücklichen haben die Straßenausbaubeiträge nie eingeführt“, sagt Maier.

Konkret will Rot-Rot-Grün den Wegfall rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres beschließen und das Kommunalabgabengesetz entsprechend ändern. Dann sollen nicht mehr die Bürger zur Kasse gebeten werden, sondern das Land will den Kommunen auf Antrag einen „pauschalierten prozentualen Anteil an den tatsächlichen Investitionskosten“ zahlen. Die Gemeinden sind jedoch gehalten, für Baumaßnahmen, bei denen die Beitragspflichten bis zum 31. Dezember 2018 bereits entstanden waren, weiterhin Bescheide zu erlassen. Ausbaubeiträge, die nach diesem Stichtag entstanden sind, aber für die die Bürger bereits gezahlt haben, sollen unverzinst von den Gemeinden zurückgezahlt werden. Der Ausfall soll den Gemeinden vom Land erstattet werden.

Reichen 23,5 Millionen Euro als Kompensation?

Die aktuell gültige Regelung, die erst Anfang 2019 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass wohlhabende Kommunen auf Beiträge verzichten können. Sie war nicht nur bei Bürgern und Bürgermeistern auf massive Kritik gestoßen, ein Gutachten im Auftrag des Gemeinde- und Städtebundes (GStb) kam sogar zu dem Ergebnis, dass sie verfassungswidrig sei. Inzwischen liegt auch eine Expertise vor, die für das Innenministerium erstellt wurde. Demnach ist die nun vorgesehene Novelle mit der Verfassung vereinbar. Ob jedoch als Kompensation die vom Land veranschlagten 23,5 Millionen Euro jährlich ausreichen, wird vom Rechnungshof bezweifelt. Präsident Sebastian Dette geht von einem Mehrfachen dieses Betrags aus.

Die CDU, die der Abschaffung lange skeptisch gegenüberstand, ist mit im Boot, „wenn sich ein gerechter und rechtssicherer Weg findet“, wie der CDU-Parlamentarier Jörg Geibert sagt. Er warnt vor Gerechtigkeitslücken, weil Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten weiter zur Kasse gebeten werden könnten.

Auch GStb-Geschäftsführer Ralf Rusch hat noch Bedenken. Er sei gespannt, wie sich die Landtagsfraktionen in Detailfragen auf eine gerechte Regelung verständigten. Derzeit sieht er die Gefahr von Willkür.

Beträge sorgen seit Jahrzehnten für Streit

Das indes wollen alle Fraktionen ausschließen. Aber so oder so ist der Linke-Kommunalexperte Frank Kuschel überzeugt, jetzt einen wichtigen Schritt hin zu einem modernen Abgabenrecht zu gehen. Die Linke will im Rahmen der Anhörung mit den Sachverständigen prüfen lassen, ob offene Bescheide aus dem Zeitraum 2015 bis 2018 auch von der gesetzlichen Abschaffung erfasst werden können. Damit könnte verhindert werden, dass die Gemeinden gezwungen sind, noch bis 2022 Beitragsbescheide für abgeschlossene Maßnahmen vor dem 1. Januar 2019 zu erlassen.

„Seit Jahrzehnten sorgen die Straßenausbaubeiträge in den Kommunen für Unruhe, Streit und Unzufriedenheit. Wir versuchen nun, diesen Streit endlich beizulegen“, so Grünen-Fraktionschef Dirk Adams.

Die AfD ist derweil der Meinung, dass ohne den von ihr vor einiger Zeit vorgelegten Gesetzentwurf nie über die Abschaffung diskutiert worden wäre. Es handele sich quasi um ein „erfolgreiches Joint Venture“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer Stefan Möller – was die anderen Abgeordneten heftig dementieren.

Aus Sicht der SPD gibt es jetzt für die Gemeinden Planungssicherheit, weil das Land nach Abschluss der Baumaßnahmen die Kosten erstatte. Zudem werde der Verwaltungsaufwand immens verringert, sagt die SPD-Abgeordnete Claudia Scheerschmidt. Sie ist aber auch überzeugt: „Gerechtigkeit schaffen wir mit diesem Gesetz sicherlich nicht.“ Es gebe Bürger, die hätten gezahlt, andere müssten nicht mehr zahlen.

Das sieht der Innenminister genauso. „Wir sind aufgerufen, eine Lösung zu entwickeln, die am wenigsten ungerecht ist“, meint Maier. Der vorliegende Entwurf komme dem sehr nahe.