Erfurt. Der Koalitionsstreit um die Übernahme von Qualitätsvorgaben beigelegt, aber die CDU setzt dennoch eine Anhörung durch.

Das Thüringer Krankenhausgesetz wird nicht in dieser Woche vom Landtag beschlossen. Es wurde am Mittwoch von der Tagesordnung gestrichen. Grund: Die CDU-Fraktion setzte eine Anhörung durch, nachdem die rot-rot-grünen Fraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetz der Landesregierung eingebracht hatten.

Vorausgegangen war ein Streit in der Koalition über Qualitätsvorgaben für Kliniken. Sie werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet und wurden bislang für die Krankenhäuser in Thüringen übernommen. Das Gesundheitsministerium wollte diesen Automatismus abschaffen, was bei Abgeordneten von Rot-Rot-Grün auf Kritik stieß. In deren Änderungsantrag, der als Kompromiss gilt, ist jetzt unter anderem von einer Übergangsfrist von einem Jahr die Rede. Danach seien Qualitätskriterien, die höhere Anforderungen an Behandlungsmethoden und Qualitätsstandards stellen, in den Krankenhausplan aufzunehmen.

Abgesehen vom abgesetzten Krankenhausgesetz wird in dieser Woche aber eine Reihe von Gesetzen in finaler Lesung vom Landtag beschlossen.