Gera. Die Staatsanwaltschaft hatte einen 35-Jährigen wegen mehrerer Delikte angeklagt. Dieses Ergebnis hat der Prozess erbracht.

Das Landgericht Gera hat am Mittwoch einen 35-Jährigen wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die elfte Strafkammer hat ihn aber vom Tatvorwurf einer versuchten Brandstiftung im besonders schweren Fall freigesprochen.

Der libysche Staatsangehörige lebte als Flüchtling in einer Gemeinschaftsunterkunft in Schmölln. Laut Anklage hatte er in der Nacht vom 27. zum 28. Juni 2022 einen Mitbewohner aufgefordert, sein Keyboard bei ihm zu belassen. Andernfalls werde er tätlich auf sie einwirken. Während der Geschädigte nach dem Musikinstrument gegriffen habe, habe der Angeklagte mehrfach mit dem Messer auf ihn eingestochen. Der Vorwurf lautete, dass er anschließend die Bettdecke und Matratze in seinem Zimmer angezündet habe, um die Spuren wie Blutanhaftungen zu vernichten.

Hauptverhandlung bringt anderes Ergebnis

Dies bestätigte sich in der Hauptverhandlung nicht. Die versuchte Brandstiftung war nicht nachweisbar. Gestützt hatte dies auch ein Sicherheitsmitarbeiter mit seiner Zeugenaussage. Er hatte von einem Feueralarm an dem Abend in einer anderen Etage berichtet. Möglich ist, dass im Zimmer des Angeklagten zu einem früheren Zeitpunkt ein Handyladegerät unter der Bettdecke geschmort hatte.

Erwiesen war der Kammer zufolge aber die Messerattacke auf den Mitbewohner. Der Angeklagte hatte gesagt, er habe den Nachbarn wegen dessen nerviger Musik aus seinem Zimmer verwiesen. Dieser habe ihn daraufhin geschlagen, er sich nur dagegen gewehrt.

Diese Anträge hatten die Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestellt

Die Chance, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, sah das Gericht nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gefordert. Verteidiger Frank Wunderlich plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe für seinen Mandanten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.