Schmölln. Ein Mann hat einen Discounter überfallen und nach der Tat ungewöhnlich reagiert.

• Das Landgericht Gera hat am Donnerstag einem Räuber den Prozess gemacht.
• Der Angeklagte hatte einen Einkaufsmarkt im Altenburger Land überfallen.
• Das Verhalten nach der Tat war sehr ungewöhnlich.

Das Landgericht Gera hat am Donnerstag einen 24-Jährigen verurteilt, der in Schmölln einen Einkaufsmarkt überfallen hat, den aber schnell das schlechte Gewissen plagte.

Die Verhandlung der ersten Strafkammer begann mit Verzug, weil der Angeklagte den Dolmetscher nicht verstanden hat, weil dieser auf eine andere Sprache spezialisiert war. Der Vorsitzende Uwe Tonndorf fand eine verfügbare Dolmetscherin für Somalisch in Berlin, die schnell nach Gera fuhr, um den Prozess zu retten.

Mit Messer gedroht und in die Kasse gegriffen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann einen schweren Raub im Altenburger Land vor. Am 11. Juli 2023 ging er kurz vor 20 Uhr mit einer Nektarine zur Kasse in dem Schmöllner Discounter. Als die Verkäuferin das Fach zum Bargeld öffnete, hielt der Angeklagte ihr ein Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge vors Gesicht und drohte „Bleib‘ weg. Ich bringe dich um!“ Dabei griff er nach Bargeld und erbeutete 155 Euro. Er flüchtete mit dem Zug in Richtung Berlin. Dort ging der Mann auf Polizisten zu und stellte sich.

Der Angeklagte blieb vor Gericht bei seinem Geständnis. Er hatte bereits eine Jugendstrafe wegen eines schweren räuberischen Diebstahls abgesessen und war im Anschluss wohnungslos. Er besuchte einen Bekannten im Flüchtlingsheim in Schmölln, musste dieses aber nach einem Polizeieinsatz verlassen. Beim Überfall wollte er an Geld für die Rückfahrt kommen.

Urteil liegt zwischen den Anträgen

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Verteidiger Alexander Giehler plädierte auf zwei Jahre Haft. Die erste Strafkammer entschied auf zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen schweren Raubes in einem minderschweren Fall. Das Gericht hielt dem Angeklagten seine schnelle Reue und sein Geständnis zu Gute bei der Entscheidung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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