Gera. Das Landgericht Gera hat einen 40-Jährigen verurteilt: In der Entscheidung steckt auch eine Chance.

• Am Landgericht Gera fand ein Prozess wegen Drogenhandels statt.
• Die Polizei hatte bei einer Kontrolle im Zug Erfolg.
• Dieses Urteil ist am Freitag gefallen.

Das Landgericht Gera hat am Freitag einen 40-jährigen Angeklagten wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Polizisten hatten ihn am 31. März 2023 in einer S-Bahn von Leipzig nach Altenburg mit einem halben Kilogramm Crystal und 92 Gramm Haschisch im Rucksack erwischt. Im Prozess räumte der Angeklagte die Tat ein. Er berichtete, schon früh in der Kindheit Drogen konsumiert zu haben. Er lebte nach dem Versuch eines erweiterten Suizides seiner Mutter im Kinderheim.

Schon mit elf Jahren in den Drogenkonsum eingestiegen

Mit elf Jahren habe er mit dem Konsum begonnen. „Alkohol und Kiffen gehörten in der linken Szene zum guten Ton“, sagt der Mann. Mit 13 Jahren habe er Crystal kennengelernt. Der längste Abstinenzzeitraum seien die drei Jahre gewesen, in denen er mit der Mutter seines Kindes in Baden-Württemberg gelebt habe. „Da habe ich bloß ein bisschen gekifft und getrunken.“

„Je jünger Menschen sind, desto schneller entwickelt sich eine Sucht“, sagt der Psychiater Christian Michalski. Er sieht das Vermeiden von Entzugserscheinungen als Konsumgrund beim Angeklagten. Zur Tatzeit sei er aufgrund des Rauschverhaltens vermindert schuldfähig gewesen. Aus Angst vor Entzugserscheinungen habe er weiter Drogen genommen und mit diesen gehandelt, um den eigenen Konsum zu finanzieren. Michalski empfiehlt die Einweisung in die Entziehungsanstalt.

Angeklagter wünscht sich eine intensive Therapie

Der Angeklagte hat 19 Voreintragungen im Bundeszentralregister und saß bereits mehrfach in Haft. „Ich weiß, dass ich eine Therapie brauche. Man kann keine 30 Jahre Konsum mit sechs Monaten Behandlung kurieren. Ich brauche etwas Intensiveres.“ Das sieht auch die erste Strafkammer unter Vorsitz von Daniel Lentfort so: Sie verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnet die Unterbringung in der Entziehungsanstalt an.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe beantragt, die Verteidigung zwei Jahre. Beide plädierten auf die Unterbringung in der Entziehungsanstalt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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