Apolda. Die Kreisverwaltung des Weimarer Landes verweist nochmals darauf, welche Bürger die neue Abstrichstelle in Apolda nutzen können und welche nicht.

Bezüglich der Abstrichstelle, die Kreis und Kassenärztliche Vereinigung (KV) an der Dreifeldsporthalle eingerichtet haben, wird drauf verwiesen, dass dort nur die Personen getestet werden, die entweder eine Anordnung des Gesundheitsamtes erhalten haben, oder die vom Hausarzt zum Testen geschickt wurden. Oder die drittens einen Termin von der KV haben.

Wer keines dieser drei Kriterien erfüllt, werde weggeschickt, betont der Kreis.

Ein Dank seitens des Kreises für die bisher an dieser Stelle geleistete Arbeit geht an die Mediziner Heiko Schneider, Peter Tietz sowie Christoph Voigt. Eingeschlossen sind in diesen Dank auch das medizinische Fachpersonal sowie der Bürgermeister von Apolda und der Geschäftsführer des Robert-Koch-Krankenhauses Apolda.

Zudem verweist der Kreis eindringlich darauf, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten unverzüglich im Gesundheitsamt melden müssen (03644/540 913), wenn sie in den letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (Robert-Koch-Institut: www.rki.de/covid-19) aufhielten. Diese Personen müssen sich für 14 Tage nach Rückkehr aus dem Risikogebiet in ihrer Wohnung bzw. auf nur von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohngrundstückes aufhalten.

Außerdem: Weisen Personen Erkältungssymptome auf – trockenen Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme – sind sie verpflichtet, sofort telefonisch den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 zu kontaktieren.