Apolda. Sondergenehmigung und - gebühr für Befahrung: Bürgermeister spürt Gegenwind und rudert umgehend zurück

Stadtrat Guido von Poellnitz (FDP) brachte es am Abend gegenüber unserer Zeitung auf den Punkt. Da werde Bürgermeister Rüdiger Eisenbrand (FWW) etwas von seiner Verwaltung vorgelegt, der unterschreibe prompt, ohne die Materie zu durchdringen. – Und dann passiere so was eben . . . Bezug nahm der Liberale auf die Verärgerung der Anwohner der Schötener Promenade, die sich von der angekündigten Erhebung von 130 Euro jährlich fürs Befahren der Promenade überrumpelt fühlen. Entsprechend viele von ihnen waren im Stadtrat.

Hintergrund: Im Herbst 2018 hatte der Stadtrat die Besucherordnung für die Parkanlagen in Apolda beschlossen. Unter anderem für die Schötener Promenade, die so gleichsam als Landschaftsschutzgebiet deklariert wurde, was laut Bürgermeister in der Folge eine bundesgesetzliche Regelung greifen lasse. Im Amtsblatt 6/2019 hatte die Verwaltung unter Verweis auf die Besucherordnung jedenfalls auf eine künftig zu erteilende Sondergenehmigung fürs Befahren sowie die 130 Euro per anno verwiesen, was nicht nur kritische Fragen der Fraktion Rot-Rot-Grün aufwarf, sondern auch solche der Betroffenen.

Angesichts der Verwirrung und der offensichtlichen Unsicherheit griff Eisenbrand zum einzig möglichen Rettungsanker – er zog die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zurück. Er konstatiert erheblichen Klärungsbedarf und kündigte eine Arbeitsgruppe an, die sich am 5. November trifft und die Problematik erörtert. Wie so das nicht schon vorher passierte, blieb offen.

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