Erfurt. Die beiden Polizisten sollen während einer Durchsuchung eine Frau in Arnstadt missbraucht haben. Thüringenweit herrscht Entsetzen darüber. Jetzt hat sich die Polizei auf Twitter geäußert.

Es ist ein schrecklicher Verdacht: Zwei Thüringer Polizisten sind gestern wegen gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauchs an einer Frau in Untersuchungshaft genommen worden. Sie sollen sich am vergangenen Samstag an ihr vergangen haben. Nach Informationen dieser Zeitung soll der Tatort im Bereich Arnstadt liegen. Die Beamten waren für die Landespolizeiinspektion Gotha auf Streife im Einsatz.

Offenbar hatten die beschuldigten Polizisten die Ausweise der betroffenen Frau und ihres Begleiters kontrolliert und Auffälligkeiten festgestellt. Deshalb sollen die Beamten mit der Frau zur Durchsuchung mit in ihre Wohnung gegangen sein. Den Vorwurf der Vergewaltigung äußerte die Betroffene offenbar erst einen Tag später während ihrer Vernehmung.

Das Amtsgericht Erfurt habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt Haftbefehl erlassen, teilte die Anklagebehörde gestern am Mittag mit. Die Staatsanwaltschaft spricht von gemeinschaftlicher Vergewaltigung im besonders schweren Fall. Die beiden Beamten sollen sich vor dem Haftrichter nicht zu den Vorwürfen geäußert haben.

Bei einer Verurteilung drohen den Polizisten zwischen drei und 15 Jahren Gefängnis. Zugleich würden sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden und könnten den Anspruch auf ihre Pension verlieren.

Wann kann ein Beamter seine besonderen Ansprüche verlieren?

  • Das Beamtenstatusgesetz regelt im Paragraf 24 den Verlust der Beamtenrechte eines Beamten nach seiner rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren.
  • Nach Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verliert ein Beamter seine Beamtenrechte. Dieser Fall tritt auch dann ein, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
  • Seit 2009 gilt für Delikte wie Bestechlichkeit, aber auch für Landesverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit, dass zum Verlust der Beamtenrechte bereits eine Verurteilung zu sechs Monaten Haftstrafe ausreicht.

Entsetzt vom Verdacht zeigte sich gestern der Thüringer Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Kai Christ. Auch für die Beamten gelte natürlich die Unschuldsvermutung, betonte er. Wenn aber Haftbefehle erlassen werden, liege ein dringender Tatverdacht vor, räumte der Gewerkschaftsvertreter ein.

Menschen, die so etwas tun, haben aus seiner Sicht nichts bei der Polizei zu suchen, stellt Kai Christ klar. Eine solche Tat beschädige massiv das Vertrauen der Bevölkerung in die Thüringer Polizei.

Mit „großer Bestürzung“ reagierte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) auf den Vorwurf gegen die beiden Polizeibeamten. „An unsere Polizeibeamtinnen und -beamten stellen wir besonders hohe ethische Ansprüche“, fügte er an. Wenn sich der Vorwurf bestätigen sollte, wäre dies nicht nur eine schwere Straftat, sondern würde auch erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, kündigte der oberste Dienstherr der beiden Beamten an.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe seien die Staatsanwaltschaft Erfurt und das Sachgebiet „Interne Ermittlungen“ der Landespolizeidirektion in Erfurt eingeschaltet worden, teilte das Innenministerium mit. „Ich hoffe, dass wir schnell Gewissheit haben werden, was genau vorgefallen ist“, erklärte der Innenminister abschließend.

Auch der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk äußerte die Hoffnung, dass sich die Vorwürfe schnell aufklären werden. Die CDU habe volles Vertrauen in die Ermittler, betonte er.

Aus Polizeikreisen war aber auch Verwunderung zu hören, weil die beiden beschuldigten Beamten als sehr integer gelten sollen.

Die Polizei in Thüringen hat sich am Donnerstag auf Twitter erneut zu den aktuellen Ermittlungen geäußert. Um der Fürsorgepflicht des Dienstherren gerecht zu werden und den Willen zur Aufklärung der Tatvorwürfe sowie größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, seien unverzüglich Personalmaßnahmen initiiert worden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lägen aber keine Anhaltspunkt vor, dass Vorgesetzte oder weitere Beamte der Dienststelle in den Vorfall involviert waren.

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