Verfügung des Veterinäramtes wegen Geflügelpest

Ilm-Kreis. Eine Aufstallungspflicht für Geflügel gilt ab Montag in Teilen des Stadtgebietes Ilmenau, in der Stadt Arnstadt einschließlich des Ortsteils Rudisleben, in Dornheim, Ichtershausen und Sülzenbrücken. Darauf machte am Freitag eine Sprecherin des Landratsamtes aufmerksam. Das Veterinäramt bereite gerade eine entsprechende Allgemeinverfügung vor.

Die Haltung von Geflügel ist damit nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung erlaubt. Die Schutzvorrichtung muss den Kontakt zu Wildvögeln wirksam verhindern und darf eine Maschenweite von 25 Millimetern nicht übersteigen. Die Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

Des Weiteren wurde am 7. Januar 2021 eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen, unabhängig der Größe, erlassen. Diese umfassen neben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch das Verbot des Zukaufs von Geflügel über mobile Händler, Geflügelmärkte und Geflügelbörsen. Diese Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz als Notfallbekanntmachung veröffentlicht.

Hintergrund für die nötigen Verordnungen ist der Nachweis der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung im Landkreis Nordhausen, die am 6. Januar bekannt wurde. red