Erfurt. Ein Streit im Suff zwischen zwei Männern fand in Arnstadt ein blutiges Ende. Nun soll einer von ihnen für mehrere Jahre hinter Gittern.

Nach einer blutigen Attacke mit einem Küchenmesser hat das Landgericht Erfurt einen 58 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann im März einen Bekannten in einer Wohnunterkunft in Arnstadt angriff - während eines Streits, der von wechselseitigen wüsten Beschimpfungen geprägt war. Dabei habe der stark betrunkene Mann mit einem Küchenmesser, das er verdeckt mit sich führte, sein Opfer einen Schnitt am Hals versetzt.

Auch wenn keine Lebensgefahr bestand, sei der Schnitt doch so tief gewesen, dass dort die pochende Halsschlagader zu sehen gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. „Wenige Millimeter tiefer und das Opfer wäre mit buchstäblich tödlicher Sicherheit verblutet.“ Es sei also lediglich dem Zufall geschuldet gewesen, dass das Opfer nicht starb. Zudem habe der Angeklagte Zeugenaussagen zufolge bereits im Streit zuvor angekündigt, den Bekannten „wie einen Hammel abzustechen“.

Mann hat große Erinnerungslücken

Die Kammer blieb mit dem Urteil nahe an der Tatdarstellung des Staatsanwaltes. Dieser hatte zuvor fünf Jahre und sechs Monate Haft für versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gefordert. Der Verteidiger hatte dagegen auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu Gunsten des Mannes wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft ist, sich soweit er sich erinnern konnte, teilgeständig eingelassen hatte und sich bei der Verhandlung am Mittwoch reuig zeigte. Der Mann hatte zuvor erklärt, dass er große Erinnerungslücke am Tattag habe.

Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort um eine milde Strafe gebeten. Er bedauere die Tat sehr. „Ich kann es mir selbst nicht erklären, wie das passieren konnte. Ich kann mich einfach an nichts mehr erinnern.“ Er habe auf keinen Fall jemanden töten wollen.