Heldrungen. Der Stadtrat Heldrungen hebt die Satzung für die Beteiligung von Anwohnern an den Baukosten der Lärmschutzwand zwischen Siedlung und Gewerbegebiet auf.
Müssen Grundstückseigentümer doch nicht zahlen?
Von Ingolf Gläser
Heldrungen. Der Stadtrat Heldrungen hebt die Satzung für die Beteiligung von Anwohnern an den Baukosten der Lärmschutzwand zwischen Siedlung und Gewerbegebiet auf.
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