Gehofen. Die Gemeinde Gehofen passt ihre Hundesteuersatzung rückwirkend an.

Der Gemeinderat hat die Hundesteuersatzung aktualisiert. Dies war nötig geworden, weil die Rasseliste in Thüringen und somit der Umstand, dass ein Hund allein wegen seiner Rasse als gefährlich gelten kann, abgeschafft wurde. Im Zuge dessen wurde auch die Hundesteuer angepasst. Laut alter Fassung von 2016 waren 35 Euro für den ersten Hund im Kalenderjahr fällig. Mit der neuen Satzung sind es dann 40 Euro für den ersten Hund und 48 Euro für den zweiten. Stellt sich ein Hund nach einer Wesensprüfung als gefährlich heraus, werden für die 200 Euro Steuer im Jahr fällig. Weiterhin entfallen wird die Steuer etwa für Rettungs- und Therapiehunde oder Hunde im Tierheim. Das Tragen einer Hundesteuermarke ist auch verankert. Diese kostet einmalig 5 Euro. Die neue Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.