Kyffhäuserkreis. Gerichtsbericht 1000-Euro-Strafbefehl gegen Angeklagten

Der Mann stammt aus dem Kosovo. Er kennte jemanden, der wiederum jemanden kennt. Und so weiter. So kam er zu einem Fernfahrer, der in Bayern lebt und aus Serbien stammt. Telefonisch wurde vereinbart, dass der Fernfahrer im Kosovo an der Adresse X Möbel abholt und nach Deutschland bringt, genau gesagt in den Kyffhäuserkreis.

So die Vorgeschichte, wie sie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen im Gespräch schilderte. Im Kosovo an besagter Adresse X wartete der Bruder auf den Lkw. Der kam auch. Aufgeladen wurden ein Tisch sowie eine Wohnzimmergarnitur und einige andere Gegenstände. Für den Transport hatte man 300 Euro vereinbart. Die zahlte der Auftraggeber auch im Vorfeld.

Doch die Möbel kamen im Kyffhäuserkreis nicht an. Nix davon. Der Mann aus dem Kosovo wurde hingehalten. Später hieß es, ein anderer Lkw habe aus bestimmten Gründen den Möbeltransport übernommen. Es gab auch eine Telefonnummer zu diesem Fahrer. Der Geschädigte rief an, der Lkw-Fahrer wusste von nichts, wie er beteuerte. Die Möbel, etwa 1650 Euro wert, waren weg, ebenso die gezahlten 300 Euro Transportkosten.

Gegen den Fernfahrer, der bisher keine Einträge im Bundeszentralregister hat, wurde ein Strafbefehl erlassen. Er soll 50 Tagessätze je 20 Euro, also insgesamt 1000 Euro zahlen. Gegen diesen Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein.

Es kam also zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Sondershausen. Der Angeklagte kam nicht. Es gab, wie Richter Fierenz sagte, auch keine Entschuldigung. Somit wurde der Einspruch durch Urteil verworfen. Der Mann hat die Strafe zu zahlen, zudem den Wertersatz von 1650 Euro.