Kyffhäuserkreis. Gerichtsbericht In Bewährung versagt

Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hat, wie Richter Gerald Fierenz vom Sondershäuser Amtsgericht im TA-Gespräch sagte, sieben Einträge im Bundeszentralregister. Dabei geht es beispielsweise um Rauschmittelgeschichten, Unterschlagung, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann hat einen Job, er lebt im Kyffhäuserkreis. Es war bereits einige Wochen im Gefängnis. Was den aktuellen Fall betrifft, so ereignete er sich in der laufenden Bewährung.

Der Mann war nach Mitternacht bei einer Musikveranstaltung in der Region. Er war mit seiner Freundin dort. Ein anderer Besucher, nennen wir ihn Herrn X, beobachtete ihn. Herr X habe, wie er später sagte, den Eindruck von dem anderen Mann gehabt, dass er sich hochpumpe, bis er aggressiv werde, er habe herumgezappelt. Die Beschreibung des Eindruckes klang für den Richter etwas geheimnisvoll. Herr X wusste, dass der andere Man mal im Gefängnis war, er könne also gefährlich werden. So habe er sich aufgerufen gefühlt, den anderen Mann zu beruhigen. Er ging auf ihn zu, wollte nach dessen Arm greifen. Der Mann ging einen Schritt zurück. Herr X ging einen Schritt auf ihn zu. Da habe der Mann in seine Tasche gegriffen, Herrn X Pfefferspray ist Gesicht gesprüht. Die Augen wurden mit Wasser gespült, der Mann kam ins Krankenhaus, es habe eine leichte Verätzung gegeben.

Mit Blick auf das Verhalten von Herrn X sowie den Einsatz von Pfefferspray des Angeklagten, er bezeichnete es als dumme Sache, sprach der Richter eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Die weitere Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Fällt der Mann da negativ auf, hat er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 50 Euro zu zahlen.