Artern. Bürgermeister Torsten Blümel: „In der Corona-Krise Stundung der Gewerbesteuer möglich“

In der aktuellen Corona-Krise haben Soloselbstständige sowie Klein- und Mittelständische Unternehmen schwer mit den Auswirkungen der Einschränkung des städtischen Lebens zu kämpfen. Geschäfte und Gaststätten mussten schließen, in der Reise- oder auch der Veranstaltungsbranche brechen die Aufträge weg. „Den von der Coronapandemie nachweislich unmittelbar und erheblich betroffenen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass alle durch Allgemeinverfügung zur Schließung verpflichteten Unternehmen nachweislich unmittelbar betroffen sind und bei diesen vermutlich erhebliche finanzielle Einbußen vorliegen“, sagt Torsten Blümel (Linke, Bürgermeister der Stadt Artern.

Können zu leistende Gewerbesteuerforderungen – vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Coronavirus – nicht rechtzeitig bis zum Fälligkeitstag sowie darüber hinaus nicht oder nicht in voller Höhe beglichen werden, so bestehe die Möglichkeit, auf Antrag eine sogenannte Steuererleichterung in Form einer zinslosen Stundung oder in Form einer Herabsetzung von Vorauszahlungsbeträgen bis zum 31. Dezember 2020 zu beantragen, so Blümel.

Darüber hinaus könne für die Betroffenen die Vollstreckung bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt werden. „Um eine schnelle Entlastung zu gewährleisten, wird eine unbürokratische Antragsprüfung vorgenommen. Die Unternehmen erhalten, auch wenn noch nicht alle Nachweise vorliegen, einen vorläufigen Stundungsbescheid. Die fehlenden Unterlagen können später nachgereicht werden. Das Formular steht auf der Homepage der Stadt im Bereich ‘Aktuelle Lage zu SARS-CoV-2’ zum Download bereit beziehungsweise kann unter info@artern.de per Mail angefordert werden“, so der Bürgermeister.