Kyffhäuserkreis. Fördermittel für das laufende Jahr können Chöre und Instrumental-Ensembles noch bis Ende August beantragen

Seit 2017 gewährt der Landesmusikrat Thüringen Zuschüsse für die Leitung von Amateurchören und Instrumental-Ensembles. Ziel sei es, die musikalische Infrastruktur zu fördern und die Qualität der Amateurmusik in Thüringen zu verbessern, heißt es in der Ausschreibung.

Da für das Jahr 2019 noch Fördermittel vorhanden sind, können Ensembles, welche die Qualifizierung ihrer Leiter unterstützen wollen, noch bis zum Samstag, 31. August, Anträge beim Landesmusikrat Thüringen einreichen.

Antragsberechtigt sind Thüringer Chöre und Instrumental-Ensembles im Amateurbereich. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und an die Qualifikation und regelmäßige Fortbildung der Ensembleleiter. Außerdem wird eine öffentliche Wirksamkeit erwartet.

Der Chor muss aus mindestens 16, das Instrumental-Ensemble aus mindestens 12 aktiv musizierenden Personen bestehen. Der Zeitaufwand für Proben sollte mindestens 50 Stunden im Jahr betragen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Ensembles, deren Träger eine kommunale oder private Musikschule, eine staatliche oder private Hochschule oder sonstige vom Land geförderte Einrichtungen sind. Chöre und Ensembles, deren Träger eine allgemeinbildende Schule oder eine kirchliche Einrichtung sind, sind nur dann von der Förderung ausgeschlossen, wenn die mit der Leitung beauftragte Person beim Träger hauptamtlich beschäftigt ist. Der Landesausschuss Amateurmusik des Landesmusikrates entscheidet über die Zuwendungen.

Im vergangenen Jahr wurden unter anderem der Frauenchor Bebra und die Sondershäuser Madrigalisten gefördert.

Antragsformular:online unter www.lmrthueringen.de