Artern. Änderung des Bebauungsplanes sieht Oberflächenwasserabführung in den Kyffhäuserbach vor. Ortschaftsrat sieht das kritisch.

In den Gremien der Stadt Artern wird derzeit die erste Änderung des Bebauungsplanes der geplanten Industriegroßfläche Artern/Unstrut vorgestellt. Vorgesehen sind diverse Änderungen von einer geringen Abweichung der Straßenführung auf dem Gelände über den Bau eines Hubschrauberlandeplatzes bis hin zu einer Abwandlung der Oberflächenentwässerung. Und genau an Letzterem entzündet sich die Kritik des Ortschaftsrates in Schönfeld.

Bereits im Mai dieses Jahres stellte Kerstin Grünenwald von der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) den Abgeordneten des damaligen Arterner Stadtrates die geplanten Änderungen des Bebauungsplans vor. In Sachen Hochwasserschutz sind nun Erdwälle mit einer Höhe von 50 bis 80 Zentimeter im nordöstlichen und südöstlichen Teil der Fläche angelegt. Zudem wird das Regenrückhaltebecken im Südosten vergrößert und die Zufahrt dorthin angepasst. Auch sollen die Entwässerungsgräben von acht auf zehn beziehungsweise elf Meter verbreitert und mit einer Zuführung zum Kyffhäuserbach versehen werden. Die Industriefläche umfasst insgesamt 175 Hektar. Etwas über 70 Hektar davon können schließlich von Unternehmen und Investoren genutzt werden. Eine Erschließung liegt aber noch in der Zukunft. Vor den Jahren 2021 und 2022 ist damit nach wie vor nicht zu rechnen. Diese Änderungen sind nun wieder auf der Tagesordnung. Bereits im Mai meldete der damalige Stadtrat und heutige Schönfelder Ortschaftsbürgermeister Tobias Helm (pl) Bedenken an. Er bezweifelte die Eignung des Kyffhäuserbaches als Abfluss für das Oberflächenwasser der Industriefläche, da dieser beim Hochwasser 2018 bereits überfordert gewesen sei. Diese Bedenken meldete er auch in der jüngsten Sitzung des Schönfelder Ortschaftsrates an. Dabei mache ihm die nachlässige Unterhaltung des Kyffhäuserbaches sorgen, der noch immer stark zugewachsen sei. „Der Schönfelder Ortschaftsrat kann nur Bedenken zum Kyffhäuserbach auf seiner Gemarkung anmelden. Da der Kyffhäuserbach aber innerhalb der Arterner Gemarkung in die Unstrut mündet, müsse hier auch der Arterner Ortschaftsrat aktiv werden“, meint Helm.