Bruchstedt. Gemeinde will klären lassen, ab wann Fehlbeträge im Haushalt erheblich sind. Konflikt mit Kommunalaufsicht

Sind die Löcher in der Gemeindekasse so groß, dass Bruchstedt freiwillige Ausgaben streichen muss? Oder lassen sich die Löcher auch ohne das Korsett der Haushaltssicherung stopfen? Ein Streit zwischen der Gemeinde und der Kommunalaufsicht dreht sich im Kern um diese Frage. Eine Antwort soll das Thüringer Verwaltungsgericht liefern. Am Montagabend entschied der Gemeinderat, einen Anwalt mit der Klage zu betrauen.

Von Anfang an: Bruchstedts Haushalt hat in den vergangenen drei Jahren Fehlbeträge aufgewiesen. 2016 fehlten knapp 3000 Euro, 2017 etwa 4000 Euro, 2018 laut vorläufigem Abschluss 12.000 Euro.

Für dieses Jahr rechnet die Gemeinde mit einem Überschuss. Man sei auf einem guten Weg, dieser Überschuss werde in den kommenden Jahren weiter aufgebaut, sagte Thomas Frey, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt.

Wegen der Fehlbeträge wäre Bruchstedt verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Damit würden nur noch Pflichtaufgaben erfüllt, sämtliche freiwilligen Ausgaben kämen auf den Prüfstand. „Wir haben das HSK in Sundhausen durch, das ist sehr schwierig. Mit dem HSK würden die Sanierungen des Kulturhauses und des Erosionsgebietes sterben“, sagte Thomas Frey.

Die Kommunalordnung lässt Ausnahmen zu. Wenn der Fehlbetrag im Haushalt nicht erheblich ist, kann die Gemeinde beantragen, kein HSK aufzustellen. Das tat Bruchstedt, doch die Kommunalaufsicht stimmte diesem Antrag nicht zu. Bruchstedt müsse ein HSK aufstellen.

Der Streitpunkt ist die Definition des Wörtchens „erheblich“. Wann ist das Loch im Haushalt erheblich, wann nicht? Dafür habe das Landesverwaltungsamt Orientierungshilfen herausgegeben. Diese seien für die Rechtsaufsichtsbehörden bindend, argumentiert die Kommunalaufsicht. Das ist falsch, meint die Verwaltungsgemeinschaft.

Diese Orientierungshilfen hätten keinen rechtlich bindenden Charakter. „Wir wollen in diesem Punkt Rechtssicherheit schaffen. Darüber stimmen wir mit der Kommunalaufsicht überein“, so Thomas Frey.