Mühlhausen. Ein Fahrer hat bis jetzt Einspruch wegen der Messtechnik eingelegt, die der saarländische Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt.

Das Blitzer-Urteilaus dem Saarland hat keine Folgen für die Stadt Mühlhausen. „Die Messtechnik funktioniert zuverlässig und korrekt“, informierte Stadtsprecherin Anke Pfannstiel auf Nachfrage. Daher gebe es aus Sicht der Stadtverwaltung auch keine Veranlassung, die Anlage abzuschalten beziehungsweise nicht mehr mobil einzusetzen.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte jüngst in seinem Urteil Radarfallen für unzulässig, die beim Blitzen keine Messdaten speichern. Ein Autofahrer hatte geklagt, der mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h geblitzt wurde. Laut Gericht konnte mit dem im vorliegenden Fall verwendeten Gerät Traffi-Star S 350 der Firma Jenoptik das Vergehen zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Auch Mühlhausen verwendet dieses Messgerät beim Blitzen. Laut Pfannstiel waren 2018 mehr als 9000 Fahrer von der stationären Blitzsäule in der Langensalzaer Landstraße erwischt worden, mit dem mobilen Blitzer 5200 Fahrer.

Zulassung durch Urteil nicht aufgehoben

Nach Ansicht der Stadtverwaltung erfüllt ­das Gerät Traffi-Star S 350 alle gesetzlichen Regelungen für Messgeräte. Auch werde die Zulassung durch das Urteil nicht aufgehoben. Zumal der Verfassungsgerichtshof nicht infrage stelle, dass das Gerät technisch einwandfrei funktioniert.

Nach Angaben von Anke Pfannstiel hat sich bis jetzt ein Autofahrer auf das Urteil berufen und Einspruch eingelegt.

Insgesamt gab es 2018 rund 150 Einsprüche zu Blitzern bei der Stadt Mühlhausen. 35 davon wurden beim Amtsgericht verhandelt. Die angegebenen Gründe seien sehr vielfältig. Einige berufen sich auf besondere Notsituationen. Andere führen einen optisch nicht unterscheidbaren Zwilling als Begründung für den Widerspruch an. In keinem der Fälle aber wurde der Betroffene freigesprochen, so die Stadtsprecherin.

Ordnungswidrigkeiten sind eine gute Einnahmequelle für die Stadt. 2018 hatten sie sich auf insgesamt rund 452.000 Euro summiert.

Gericht erklärt Raserfotos von Jenoptik-Blitzer für unverwertbar