Hörselberg-Hainich. Eine Gruppe von Sympathisanten der unterlegenen Bürgermeister-Kandidatin in Hörselberg-Hainich fechtet die Wahl des parteilosen Christian Blum an.

Auf den letzten Drücker der Frist haben Bürger der Gemeinde und Anhänger der bei der Bürgermeisterwahl im Oktober unterlegenen Gabriele Hammer das Wahlergebnis und damit den Sieg von Christian Blum (parteilos) bei der Kommunalaufsicht angefochten. Eine abschließende Wertung gibt es von der Aufsichtsbehörde noch nicht. Es werden Stellungnahmen eingeholt.

Die Beschwerdeführer, die auch eine Unterschriftensammlung initiierten, werfen Blum und seinen Unterstützern, dem amtierenden Bürgermeister Bernhard Bischof (CDU) und den Beigeordneten der Gemeinde vor, mit unlauteren Mitteln im Wahlkampf agiert und so das Wahlergebnis beeinflusst zu haben. So seien die Gesprächsrunden von Christian Blum beispielsweise genutzt worden, um indirekt die jährlich vorgeschriebenen Einwohnerversammlungen abzuhalten, monieren die Kritiker. Es habe zudem Empfehlungsschreiben der Amtsträger gegeben. Von der Wahlleitung sei zudem nicht verhindert worden, dass Blum sich in seiner Werbung als „Ihr Bürgermeister“ bezeichnet, so die Vorwürfe. Bewerberin Hammer sei der Wahlkampf von der Verwaltung dagegen erschwert worden, heißt es von den Kritikern. In der Gemeinde war die Wahlanfechtung in den vergangenen Wochen Straßengespräch. Gabriele Hammer ist Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung, was das Vertrauensverhältnis zu Blum belastet.

Bischof und Blum sehen die Vorwürfe gelassen. Es seien im Wahlkampf keine Einwohnerversammlungen, sondern „Zuhörrunden“ gewesen. Bischof habe zudem Name und Amt bei diesen Gelegenheiten getrennt, was freilich schwierig sei. „Wir hatten das im Vorfeld ausreichend mit der Kommunalaufsicht besprochen“, so der amtierende Bürgermeister. Unabhängig davon, wie die Kommunalaufsicht die Anfechtung würdigt, werde Christian Blum am 12. Februar seinen Dienst im Rathaus beginnen. Gemeinsam werde man im April Abschied und Einstand feiern. Sorgen, dass die Wahl annulliert werden könnte, machten sich die Betroffenen jedenfalls nicht.