Wartburgkreis. Wechsel von Kaltennordheim mit juristischem Nachspiel

Der Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird wohl ein gerichtliches Nachspiel haben. Wobei weniger der per Landes-Gesetz beschlossene Wechsel der Stadt an sich das Thema ist, sondern wohl mehr der Wille der nördlichen Stadtteile Andenhausen, Fischbach und Klings, wieder in den Wartburgkreis zurückzukehren.

Der Wartburgkreis wird, so teilte das Landratsamt gestern mit, Verfassungsbeschwerde gegen den Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof einlegen. Landrat Reinhard Krebs (CDU) sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, weil die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nur noch bis zum 31. Dezember zulässig sei und „es bislang zu keinem einvernehmlichen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen gekommen ist“.

Die Einwohner von Andenhausen, Fischbach und Klings hatten sich im Mai in einer Bürgerbefragung mehrheitlich für einen Verbleib im Wartburgkreis und einen Wechsel in die Gemeinde Dermbach ausgesprochen. Das Innenministerium in Erfurt hatte zuvor bestätigt, dass dies auch kurzfristig möglich sei, wenn alle Beteiligten hierüber Einigkeit erzielen. Mittlerweile haben die beiden Landkreise, die drei Stadtteile und die Gemeinde Dermbach diesem Verfahren zugestimmt. Krebs: „Einzig die Stadt Kaltennordheim will die drei Orte nicht ziehen lassen“.

Mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde allerdings sei noch nicht aller Tage Abend. Er, erklärte der Landrat, sei bereit, die eingelegte Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen, wenn eine Einigung zu Andenhausen, Fischbach und Klings erzielt werde.