Eisenach. EisenachIst die Tagesordnung einer Stadtratssitzung bis 22 Uhr noch nicht abgearbeitet, so muss abgebrochen und am nächsten Tag ab 17 Uhr weiter beraten werden. So besagt es die Geschäftsordnung des ...

Ist die Tagesordnung einer Stadtratssitzung bis 22 Uhr noch nicht abgearbeitet, so muss abgebrochen und am nächsten Tag ab 17 Uhr weiter beraten werden. So besagt es die Geschäftsordnung des Stadtrates in Eisenach. Es kommt nicht häufig vor, dass der Stadtratsvorsitzende die Mitglieder kurz vor dieser Schlusszeit fragt, ob die Sitzung (mit über 40 Tagesordnungspunkten) ausnahmsweise verlängert werden sollte. Am Dienstag gab es Nachspielzeit, eine Art „Nachtschicht“.