Erfurt. Laut eines saarländischen Gerichtsurteils sind Fotos von Geräten des Jenoptik-Modells S 350 nicht verwertbar. Gilt das auch für die Erfurter Blitzer?

Mit den Folgen eines saarländischen Gerichtsurteils für die Erfurter Blitzer beschäftigt sich eine Stadtrats-Anfrage von Juri Goldstein (CDU). So möchte er wissen, ob das Urteil, das Fotos von Geräten des Jenoptik-Modells S 350 für nicht verwertbar erklärte, Auswirkungen für den Betrieb der Blitzer in Erfurt habe. Goldstein erkundigt sich zudem danach, welche finanziellen Folgen sich aus einer Nichtnutzbarkeit der Geräte ergeben könnten.

Wie die Stadtverwaltung bestätigt hatte, sind der mobile Blitzer und alle Blitzersäulen außer der Säule in der Talstraße mit dem S 350 ausgestattet. Die Frage zu rechtlichen Bedenken hatte die Verwaltung auch beantwortet: Eine rechtliche Prüfung kam demnach zum Ergebnis, dass das Urteil aus dem Saarland für Thüringen keine Rechtsbindung aufweist. Die Anlagen seien zugelassen und würden als rechtssicher gelten.

Der Einsatz von zwei Panzer-Blitzern mit dem S 350 verzögert sich aber bis Oktober, weil zunächst eine neue Software aufgespielt werden soll.

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