Arnstadt. Die Vollstreckung offener Rundfunkbeiträge ist gesetztlich geregelt - und der Arnstädter Stadtrat ist für diese Entscheidung nicht zuständig.
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Arnstadt. Die Vollstreckung offener Rundfunkbeiträge ist gesetztlich geregelt - und der Arnstädter Stadtrat ist für diese Entscheidung nicht zuständig.
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