André Heß über die Ignoranten am Steuer, die mit Nebelscheinwerfern gern andere blenden.

Es ist wieder November, irgendwie müssen Autofahrer bei ihrem Fahrlehrer gelernt haben, dass ab diesem Zeitraum die Nebelscheinwerfer in Betrieb zu nehmen sind. Anders lässt es sich nicht erklären, dass einem ständig im Dunkeln Karossen mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern begegnen, obwohl weder Regen, Nebel oder Schnee in Sicht sind. Dass diese Kraftfahrer den Gegenverkehr blenden, scheint ihnen völlig schnuppe zu sein.

Aber was kann man tun – Gleiches mit Gleichem vergelten, hupen, kurz aufblenden? Wie will man sie sonst auf ihr Vergehen aufmerksam machen, damit sie nicht ein Bußgeld von 20 Euro zahlen müssen. Falls das womöglich wirklich mal von der Polizei geahndet werden sollte.

Das Bußgeld erhöht sich allerdings, wenn es dadurch zur Verkehrsgefährdung oder Unfall kommt. Noch schlimmer wird es, wenn die Analphabeten am Steuer die Nebelschlussleute einschalten, was sie nur bei Nebel und einer Sichtweite weniger als 50 Meter dürfen. Sonst wird der nachfolgende Verkehr ordentlich geblendet. Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist nur eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Leitpfosten am Straßenrand stehen exakt in diesem Abstand. Dass dies häufig nicht auf Autobahnen beachtet wird, regte kürzlich auch einen Ilmenauer auf, der seine Warnungen im Radio durchgab. Ob es geholfen hat?