Wenn der Angeklagte nicht Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hätte, wäre ihm die dort ausgesprochene Gesamtstrafe aus drei Teilstrafen recht teuer zu stehen gekommen. Immerhin 2700 Euro wären zu zahlen gewesen, so aber hatte er Gelegenheit, in einer Hauptverhandlung seine Sicht der Dinge darzustellen.