Ilmenau. Wahl 2019: Die Stadtverwaltung Ilmenau lässt die Plakate von Die Partei hängen. Vorausgegangen war ein Gerichtsentscheid, wonach Erfurt die Plakate zu Unrecht abnahm.

Für Aufregung sorgen derzeit Wahlplakate der Partei Die Partei. „Wahlvolk aufgepasst: Mohring will mit Höcke bumsen! Wählt lieber Die Partei“ ist darauf zu lesen. Einige sehen die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, Leser wandten sich bereits an unsere Zeitung. „Mangelnder Respekt gerade der politischen Akteure untereinander sorgt auch für mangelnden Respekt insgesamt“, sagt Andreas Bühl (CDU). Deshalb sei der Wahlkampf von „Die Partei“ auch keine Satire, sondern einfach nur unter der Gürtellinie beleidigend, so der Landtagsabgeordnete.

„Wer soll sich noch bereit erklären, in der Öffentlichkeit für eine Sache einzustehen, wenn er nur damit rechnen muss, persönlich angegriffen zu werden?“ Gelassener sieht die Sache Jens Dietrich (AfD). „Es gibt noch schlimmere Plakate“, so der Landtagskandidat. Ihn störe mehr die Stigmatisierung der AfD, ihrer Vertreter, Wähler und Sympathisanten durch die anderen Parteien und Ihrer Anhänger, so Dietrich.

Die Stadt will wegen der Plakate nicht aktiv werden. „Nach Rücksprache mit dem Landes- und dem Kreiswahlleiter wird die Stadt Ilmenau die Plakate, unter Berücksichtigung einer möglichen Wahlanfechtung wegen Behinderung von Wahlwerbung, nicht abhängen“, heißt es auf Anfrage noch am Donnerstag. Den benannten Personen stehe es frei, gerichtlich vorzugehen. Sollte eine Beleidigung festgestellt werden, seien die Plakate durch die Partei abzunehmen oder durch die Stadt Ilmenau kostenpflichtig zu entfernen.

Anders reagierte die Erfurter Stadtverwaltung. Das Bürgeramt hatte zu Monatsbeginn Anstoß an dem Wahlplakat genommen. Der Tatbestand der Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches sei erfüllt, war das Bürgeramt überzeugt. Zunächst war Eggs Gildo, Landesvorsitzender von „Die Partei“, aufgefordert worden, die Plakate binnen zweier Tage selbst abzuhängen. Als der sich weigerte, sandte das Bürgeramt den Bescheid dazu ins Haus und schließlich seine Mitarbeiter aus, die Plakate einzusammeln. Kosten dafür werden mit 35 Euro je Plakat veranschlagt und sollen der Partei in Rechnung gestellt werden.

Trotz Geschmacklosigkeit liegt laut Gericht keine Beleidigung vor

Ein umstrittenes Wahlplakat der Partei „Die Partei“ in der Ilmenauer Prof.-Schmidt-Straße.
Ein umstrittenes Wahlplakat der Partei „Die Partei“ in der Ilmenauer Prof.-Schmidt-Straße. © Ralf Ehrlich

„Die Partei“ hat beim Verwaltungsgericht in Weimar rechtliche Schritte gegen den Bescheid eingeleitet. Das Gericht entschied am Freitag, dass das Ordnungsamt der Stadt Erfurt die strittigen Plakate der Satirepartei „Die Partei“ unverzüglich und an ihren ursprünglichen Standorten wieder aufhängen muss. Das Gericht entschied weiter, dass es sich bei der verwendeten Wortwahl zwar um eine Geschmacklosigkeit handelt, die Stadt die Plakate jedoch nicht hätte abnehmen dürfen. Der Begründung der Stadt dafür, es liege der Straftatbestand der Beleidigung vor, folgte das Gericht in dem Verfahren nicht.

Das Gericht ist überzeugt, dass das Partei-Plakat „keine Rechtsvorschriften verletzt“. Das Plakat könne nach Auffassung der beschließenden Kammer nicht als eine strafbare Beleidigung bewertet werden. Es handelt sich vielmehr um vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung. Jedermann habe - zumal im politischen Meinungskampf - das Recht, auch in überspitzter und polemischer Form, Kritik zu äußern.

Weiter hält die Kammer der Stadt vor, sie gehe davon aus, dass sich die Aussage des Wahlplakates „in dem Spitzenkandidaten der CDU unterstellten Ansinnen“ erschöpfe, „eine sexuelle Interaktion mit dem Vorsitzenden der AfD anzustreben“. Diese wörtliche Interpretation lasse den Aussagekern unberücksichtigt, urteilt das Verwaltungsgericht. Dieser bestehe in der „begründeten Befürchtung einer politischen Zusammenarbeit zwischen den Parteien der CDU und der AfD beziehungsweise ihrer jeweiligen Spitzenkandidaten nach der Landtagswahl“, führt die Kammer aus.

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