Ilm-Kreis. Ilm-Kreis: Kammer rät zur Genauigkeiten, sonst droht Ärger von sogenannten Abmahnanwälten.

Unternehmen und Einzelpersonen, die Stoffmasken gewerblich herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten. Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) weist darauf hin, dass eine problemlose Herstellung, der Verkauf oder eine Spende nur möglich ist, wenn auf die richtige Bezeichnung geachtet wird. Stoffmasken sollten nicht als Mundschutz oder Atemschutz angeboten werden. Diese Bezeichnung sei Medizinprodukten vorbehalten, die eine CE-Kennzeichnung haben. Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz. Alternative Bezeichnungen wären Mundbedeckung, Mund- und Nasenmaske oder Behelfsmaske.