Erfurt. Am 17. März wird die Ehrenhain-Berufung verhandelt. Der Thüringenligist war längst ausgeschieden, rückte dann aber nach. Martinroda legte Einspruch ein, Ehrenhain den nächsten Schritt.

Der Streit um die Teilnahme am Halbfinale des Thüringer Fußball-Landespokals geht in die nächste Runde. Am 17. März wird mündlich die Berufung des SV Ehrenhain verhandelt. Der Thüringenligist, der im Viertelfinale gegen Rot-Weiß Erfurt ausgeschieden war (1:4), sollte eigentlich für die vom Spielbetrieb mittlerweile abgemeldeten Landeshauptstädter ins Halbfinale nachrücken und wäre dort auf Oberligist FSV Martinroda getroffen. Gegen dieses Urteil des Thüringer Fußball-Verbands (TFV) hatte Martinroda Einspruch eingelegt und Recht bekommen. Dagegen wiederum war Ehrenhain in Berufung gegangen.

Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, würde die Begegnung am 28. März um 14 Uhr in Ehrenhain ausgetragen. Bleibt der TFV bei seinem aktuellen Urteil, zieht Martinroda direkt ins Finale ein. Der zweite Endspiel-Teilnehmer wird am 8. April um 18.30 Uhr im Spiel zwischen Wacker Nordhausen und dem FC Carl Zeiss Jena ermittelt.

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