Landkreis. Bei Verstoß gegen die Corona-Vorschriften drohen im Unstrut-Hainich-Kreis hohe Bußgelder.

Auch zu Ostern wird im Unstrut-Hainich-Kreis kontrolliert, ob sich die Menschen an die Vorschriften halten, die die Ausbreitung des Coronavirus’ eindämmen sollen. Das kündigte Landrat Harald Zanker (SPD) an. Gleichzeitig appelliert er erneut, die Anordnungen einzuhalten.

Zanker verweist in einer Mitteilung besonders auf die Vorschriften, Mindestabstände zu anderen Menschen zu halten und das allgemeine Versammlungsverbot. Darunter fallen auch die in Teilen des Kreises beliebten Treffen zum Brauch des Kohleschlagens an Ostern. Die Ordnungsbehörde beim Kreis, die Ordnungsämter der Gemeinden und die Polizei kontrollieren auch an den Feiertagen in drei Schichten an allen Wochentagen die Einhaltung der Vorschriften.

Es wurden im Landkreis auch bereits Ordnungsgelder verhängt. Wer Mindestabstände missachtet, muss zum Beispiel ein Bußgeld von 100 Euro je Person zahlen. Bei öffentlichen Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind es 200 Euro. Kämen mehr als sieben Personen zusammen, liege sogar eine Straftat vor.

Grundlage dafür sei der Thüringer Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Er ist unter anderem zu finden auf der Internetseite des Kreises unter www.corona.uh-kreis.de.