Landkreis. Gaststättenbetreiber dürfen keine gemeinsamen Listen mehr führen.

Die Kontaktdaten aller Besucher von Gaststätten oder Veranstaltungen sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen künftig einzeln von den verantwortlichen Mitarbeitern erfasst werden. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog.

Darauf weist das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises in einer Mitteilung hin, da es Nachfragen in Hinblick auf die ab kommenden Samstag, 13. Juni, geltende, neue Thüringer Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gab.

Darin sei eindeutig geregelt, dass die Daten in Einzelerhebungen erfasst werden müssen. Die üblichen Listenregistrierungen seien wegen des Datenschutzes unzulässig. Auch die Erfassung von nur einer Person, wenn sie sich in einer Gruppe, etwa in einer Familie, befindet, sei demnach nicht zulässig.