Kyffhäuserkreis. Anträge auf Beihilfe in Berufsausbildung

Viele Jugendliche beginnen direkt nach der Beendigung der Schule ihre Ausbildung. Doch manchmal reicht die Ausbildungsvergütung nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen. Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt wird, weil BAB frühestens ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der Ausbildung gezahlt werden kann.

Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Bedarf des Auszubildenden und dessen Einkommen. (red)

Antragsunterlagen sind bei der Agentur für Arbeit erhältlich. Auch eine telefonische Anforderung ist unter der Nummer 0800 / 455 55 00 möglich.