Kyffhäuserkreis. Aufgrund der Vielzahl der Anträge auf Kurzarbeitergeld muss der Bescheid nicht abgewartet werden, teilt die Arbeitsagentur mit.

Die Vielzahl an Anträgen auf Kurzarbeitergeld hat auch bei der Arbeitsagentur zu einer erheblichen Belastung geführt. Die Bearbeitungszeiten hätten sich verlängert, teilte die Agentur mit. Es würden alle Anzeigen und danach die Bescheide erteilt. Das Personal dafür sei aus anderen Bereichen abgezogen worden und bearbeite nun die Anträge mit, erklärte Karsten Froböse, Leiter der Nordhäuser Arbeitsagentur, die auch für den Kyffhäuserkreis zuständig ist.

Sobald die Anzeige für Kurzarbeit gestellt sei, könne der Betrieb auch mit der Kurzarbeit beginnen, heißt es. Der Bescheid müsse nicht abgewartet werden. Wichtig sei aber, dass das Einverständnis des jeweiligen Arbeitnehmers oder Betriebsrates vorliegt. Für den Antrag auf Auszahlung sei zudem wichtig, täglich die geleisteten Arbeitsstunden und die Ausfallstunden aufzuzeichnen. Nach Abschluss des Kalendermonats müsse der Arbeitgeber sowohl die anteiligen Löhne und Gehälter für Arbeitsstunden und Urlaub als auch das Kurzarbeitergeld für die Ausfallstunden berechnen. Der Antrag auf Auszahlung müsse zusammen mit der Abrechnungsliste durch die Firma erstellt werden. Beide Unterlagen seien bei der Agentur einzureichen und zwar innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Leistungsmonats. Für März muss der Antrag auf Auszahlung bis spätestens 30. Juni vorliegen.