Ebeleben. Wolferschwenda will zu Greußen wechseln

Der Thüringer Innen- und Kommunalausschuss hat beschlossen, ein weiteres Anhörungsverfahren zur freiwilligen Neugliederung der Orte Wolferschwenda, Greußen und Großenehrich durchzuführen.

Vorschlag war, dass die Städte Greußen und Großenehrich sowie die Gemeinde Wolfer­schwenda aufgelöst und unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu einer neuen Landgemeinde zusammengeschlossen werden. Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Wolferschwenda auf die Stadt Ebeleben wird damit aufgehoben. Diese Neugliederung könnte am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Das Landratsamt des Kyffhäuserkreises führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu dieser alternativen Neugliederungsoption ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren durch. Dieses begann am 22. Juli und findet bis zum 17. August statt. Mit der ergänzenden Anhörung wird den in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnenden Einwohnern die Gelegenheit gegeben, zu der Neugliederung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an das Landratsamt des Kyffhäuserkreises, Kommunalaufsicht, Markt 8, in Sondershausen eingereicht werden.