Kyffhäuserkreis. Kostenloses Mittagessen in Schulen und Kindergärten und mehr Mittel für Musikunterricht und Nachhilfe ab August

Die finanziellen Zuwendungen für Familien aus dem Leistungspaket für Bildung und Teilhabe erhöhen sich ab 1. August. Möglich mache dies das Starke-Familien-Gesetz, kündigt die Kreisverwaltung an. Für Familien, die Sozialleistungen erhalten oder nur über ein kleines Einkommen verfügen, entfalle der Eigenanteil fürs Mittagessen in Kindergarten und Schule. Bisher wurde ein Eigenanteil von einem Euro pro Mittagsmahlzeit gefordert. Künftig können somit alle leistungsberechtigten Kinder und junge Menschen in Schulen oder Kindereinrichtungen ein kostenloses Mittagessen erhalten. Erhöht wurden außerdem die Unterstützungen für soziale und kulturelle Maßnahmen wie organisierte Ferienfreizeiten, Mitgliedschaften in Vereinen oder für den Musikunterricht. Bisher standen hierfür monatlich 10 Euro zur Verfügung. Ab August sind es 15 Euro, heißt es in der Ankündigung.

Ebenfalls können Schüler mit Beginn des neuen Schuljahres statt bisher 70 Euro je 100 Euro für das sogenannte Schulbedarfspaket erhalten. Zu Beginn des zweiten Schuljahres können die Familien für schulpflichtige Kinder zudem noch einmal Leistungen beantragen. Diese Zuwendungen für den persönlichen Schulbedarf seien von 30 auf 50 Euro angehoben worden. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme der Kosten zur Lernförderung. Ab August müssen die Kinder nicht nur versetzungsgefährdet sein, sondern es genügt, wenn das Erreichen des Lernzieles gefährdet ist, um eine außerschulische Lernförderung in Anspruch nehmen zu können. Im Kyffhäuserkreis profitieren 2240 Kinder oder Familien von den Leistungen für Bildung und Teilhabe. (red)