Sondershausen. SondershausenDer Seniorenbeirat des Stadt Sondershausen hat sich eine Satzung gegeben, die am Montag vom Stadtrat beschlossen wurde. Die Seniorenvertretung existiert bereits seit Jahren, hatte aber bislang keine ...

Der Seniorenbeirat des Stadt Sondershausen hat sich eine Satzung gegeben, die am Montag vom Stadtrat beschlossen wurde.

Die Seniorenvertretung existiert bereits seit Jahren, hatte aber bislang keine Satzung. Eine solche sei aber erforderlich, um sich bei bestimmten Fördermittelprogrammen im Bereich der Seniorenarbeit bewerben zu können, heißt es in der Begründung zum Beschluss. Geregelt sind in der Satzung Funktion, Aufgaben und Stellung des Beirats. Der Seniorenbeirat hat eine beratende Funktion gegenüber dem Stadtrat und seinen Ausschüssen, den Ortschaftsräten und der Verwaltung und ist vor allen Entscheidungen der kommunalen Vertretung, die überwiegend Senioren betreffen, anzuhören. Es gibt acht Mitglieder, die auf Vorschlag der in der Stadt tätigen Seniorenorganisationen für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden.