Kyffhäuserkreis. In Wahllokalen, in denen weniger als 50 Wähler ihr Stimme abgegeben haben, darf bei der Bundestagswahl im September nicht mehr ausgezählt werden.
Wahlurnen gehen im Kyffhäuserkreis auf Reisen
Von Andrea Hellmann
Kyffhäuserkreis. In Wahllokalen, in denen weniger als 50 Wähler ihr Stimme abgegeben haben, darf bei der Bundestagswahl im September nicht mehr ausgezählt werden.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt TA testen