Sondershausen. Polizei liegen bislang keine Anzeigen vor

Warnungen vor falschen Feuerwehrleuten, die sich Zutritt zu privaten Wohnungen verschaffen wollten, kursieren in Sondershausen und in den sozialen Netzwerken. In den Hinweisen ist die Rede davon, dass die vermeintlichen Übeltäter an Haustüren klingeln würden und dann unter dem Vorwand, sie müssten überprüfen, ob Brandmelder in den Privaträumen angebracht sind und vorhandene Geräte ordnungsgemäß funktionieren, verlangen, eingelassen zu werden.

Solche Schilderungen kennt auch Fränze Töpfer, Sprecherin der Landespolizeiinspektion in Nordhausen, aus den massenhaft im Internet verbreiteten Warnrufen. Darüber hinaus wurden in Sondershausen sogar handschriftliche Hinweise gleichen Inhalts auf Zetteln verteilt oder an markanten Punkten angeklebt. „Bislang liegt allerdings keine einzige Anzeige wegen Betrügern vor, die sich als Feuerwehrleute ausgeben und Rauchmelder überprüfen“, stuft sie die Warnrufkette zunächst als Strohfeuer ein. Grundsätzlich gebe es keine gesetzliche Pflicht, Personen zur Kontrolle von Brandmeldeanlagen in die eigene Wohnung zu lassen, stellte Töpfer auf Nachfrage klar. Darüber hinaus hätten Feuerwehrleute, unabhängig davon, niemals die Befugnis, Zutritt zu den Privaträumen zu verlangen. Auch nicht, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, die Brandmeldeanlagen vorschreibt. (tig)