Kyffhäuserkreis. Sondershäuser Stadtverwaltung weist auf Hilfsangebote von Bund und Land hin.

Welche Finanzhilfen stehen aktuell für Unternehmen zur Verfügung, die wirtschaftlich von Corona betroffen sind? Diese Frage beantwortet die Thüringer Aufbaubank auf ihrer Internetseite, teilte die Stadtverwaltung Sondershausen mit. Anträge für die Soforthilfe bis 30.000 Euro für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter können bei der Aufbaubank gestellt werden. Angenommen würden ausschließlich die offiziellen Dokumente, die auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (https://aufbaubank.de/) zu finden sind. Auch der Bund habe Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft beschlossen. Informationen unter https://www.bmwi.de/

Die Stadt weist zudem daraufhin, dass Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ein Tätigkeitsverbot einhalten müssen und Verdienstausfall erleiden Entschädigung beantragen können. Dies könne über die Seite www.thueringen.de erfolgen.

Bei der Kyffhäusersparkasse ist es ab sofort möglich, Anträge für KfW-Programme zu stellen, teilte das Institut mit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) biete Unternehmen Zugang zu günstigen Krediten. Für alle Unternehmensgrößen werde die KfW in der zweiten Phase ein neues Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz einführen. Auch für Selbstständige und Freiberufler sei ein Hilfsprogramm angekündigt, um mit Zuschüssen zu helfen. Sobald es Details gebe, werde die Sparkasse informieren.