Weimar. Erneut Verstöße gegen neue Verordnung

Mehrere Verstöße gegen die Versicherungspflicht von sogenannten E-Scootern wurden am Wochenende im Stadtgebiet von Weimar festgestellt. Freitagnachmittag befuhr ein 25-Jähriger die Steubenstraße mit einem elektrisch betriebenen Roller, der bis zu 25 km/h fahren kann, ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung zu besitzen. Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet. Weil das Gefährt schneller als 20 km/h war, kam eine weitere wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinzu.

Einen ebenso schnellen Roller führte am späten Samstagabend ein 22-Jähriger im Bereich der Rießnerstraße. Dieser war zumindest im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, wodurch er sich lediglich wegen des fehlenden Versicherungsschutzes verantworten muss.

Mit der erst kürzlich in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, erinnert die Polizei, sollte die Nutzung von „E-Scootern“ legalisiert werden. Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind betriebser­laubnispflichtige, zulassungs- und fahrerlaubnisfreie, aber haftpflichtversicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, sofern ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt und der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist.