Weimar. Das Weimarer Land darf bis zu neun Vorschläge unterbreiten

Der Kreistag Weimarer Land sucht neun Vorschläge für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Weimar. Dazu können Vorschläge von Fraktionen des Kreistages und politischen Parteien sowie von anderen gesellschaftlich relevanten Einrichtungen und Organisationen eingereicht werden. Benennungen durch Bürger sind ebenfalls zulässig.

Voraussetzungen sind die deutschen Staatsangehörigkeit, das vollendete 25. Lebensjahr und der Wohnsitz im Gerichtsbezirk. Nicht berufen werden können u. a. Parlamentarier, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten besorgen. Stichtag ist der 11. Mai 2020. Rückfragen beantwortet das Kreistagsbüro (03644/540-170).