Weimar. Verdachtsfall aus Schöndorf hat sich bestätigt
Bestätigt hat sich der Verdacht auf Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 in einer Schöndorfer Kleingeflügelhaltung. Im benachbarten Kromsdorf wurde ebenfalls die Geflügelpest amtlich festgestellt. Die Stadt hat um den betroffenen Schöndorfer Bestand mit einer Allgemeinverfügung einen weiteren Sperrbezirk von drei Kilometern eingerichtet. Er erweitert jenen, der bereits in der Vorwoche eingerichtet worden war. Im gesamten Stadtgebiet gilt für Geflügel Stallpflicht.